Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Christopher Geyer, Ronrieder Straße 11, 87616 Marktoberdorf (nachfolgend „Anbieter"), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Verträge ist die Bereitstellung digitaler Reports im Bereich der KI-Sichtbarkeits-Analyse (GEO — Generative Engine Optimization), insbesondere:
- AARI Einzelreport: Ein vertraulicher, unternehmensindividueller Analyse-Report, der die KI-Sichtbarkeit einer Autohandelsgruppe im AARI-Index bewertet und konkrete Handlungsempfehlungen enthält. Bereitstellung als digitaler Download (PDF).
- AARI Branchenreport: Ein anonymisierter Report zu den aggregierten Benchmark-Ergebnissen des AARI-Index für die 100 umsatzstärksten deutschen Autohandelsgruppen. Bereitstellung als digitaler Download (PDF).
- AARI Standortbestimmung: Benchmark-Messung einer Autohandelsgruppe am selben Maßstab wie die Top 100 des AARI-Index, inklusive strukturiertem Audit der digitalen Präsenz. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Aufnahme in den AARI-Index oder in ein Verzeichnis; die Daten der gemessenen Gruppe fließen nicht in den Index ein.
Die Reports bilden Daten und Analysen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung ab. Ein Anspruch auf Aktualisierung, laufende Pflege oder fortlaufende Bereitstellung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktdarstellung oder der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit dem Abschluss des kostenpflichtigen Bestellvorgangs (Klick auf die Bestell- bzw. Bezahlschaltfläche) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
Eine automatische Bestell- oder Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande — durch gesonderte Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der bestellten Leistung; beim Kauf auf Rechnung mit Ausstellung der Rechnung. Soweit eine Bestellung eine vorherige Prüfung voraussetzt (z. B. Zuordnung der angefragten Autohandelsgruppe), erfolgt diese vor der Annahme.
§ 4 Preise & Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in der Produktdarstellung auf der Website angegebenen Preise in Euro (z. B. AARI Einzelreport und AARI Standortbestimmung je 1.900 €).
Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; je nach Auswahl per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder — nach Vereinbarung — Kauf auf Rechnung. Bei Karten- oder Lastschriftzahlung ist der Betrag mit der Bestellung sofort fällig; die Bereitstellung erfolgt nach Zahlungseingang. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zuzüglich einer Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB).
§ 5 Bereitstellung
AARI Einzelreport / AARI Branchenreport: Nach vollständigem Zahlungseingang (bzw. beim Kauf auf Rechnung nach Vertragsschluss) erhält der Auftraggeber per E-Mail einen individuellen Download-Link zur Abholung des Reports. Der Download-Link ist 24 Stunden ab Versand gültig. Bei Ablauf des Links kann der Auftraggeber unter Angabe seiner Bestellung einen neuen Link anfordern. Es wird kein körperlicher Datenträger geschuldet. Der Auftraggeber ist gehalten, die bereitgestellte Datei rechtzeitig herunterzuladen und selbst zu sichern.
AARI Standortbestimmung: Nach vollständigem Zahlungseingang führt der Anbieter das strukturierte Audit durch und stellt der Autohandelsgruppe innerhalb von 5 Werktagen ihre Benchmark-Messung am Maßstab des AARI-Index bereit. Eine Aufnahme der Gruppe in den AARI-Index oder in ein Verzeichnis erfolgt nicht; ihre Daten fließen nicht in den Index ein. Der Auftraggeber erhält das Ergebnis per E-Mail.
Bereitstellungsfristen beginnen mit dem auf den Zahlungseingang folgenden Werktag. Gerät der Anbieter in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Widerrufsrecht
Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht; die verbraucherschützenden Vorschriften über den Widerruf (§§ 312g, 355 ff. BGB) finden keine Anwendung.
Rein vorsorglich für den Fall, dass im Einzelfall ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher über digitale Inhalte zustande käme: Das Widerrufsrecht erlischt bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat, der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und der Anbieter dem Verbraucher eine Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB).
§ 7 Sofortige Bereitstellung; Ausschluss der Rückabwicklung
(1) Die sofort herunterladbaren Reports (AARI Branchenreport, AARI Einzelreport) werden als nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche digitale Inhalte bereitgestellt; die Bereitstellung erfolgt unmittelbar nach Zahlungseingang durch Übermittlung eines Download-Links.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu, dass mit der Bereitstellung vor Ablauf etwaiger Widerrufs- oder Überlegungsfristen begonnen wird. Mit der Bereitstellung ist die Leistung des Anbieters vollständig erbracht.
(3) Nach erfolgter Bereitstellung ist eine Rückabwicklung, Rückgabe oder Erstattung des gezahlten Entgelts ausgeschlossen, da die digitalen Inhalte ihrer Natur nach nach Bereitstellung nicht zurückgegeben werden können. Gewährleistungsrechte und gesetzliche Rechte wegen einer Pflichtverletzung des Anbieters bleiben unberührt.
(4) Soweit ein Auftraggeber im Einzelfall ausnahmsweise Verbraucher (§ 13 BGB) ist, gilt ergänzend § 6; das Widerrufsrecht erlischt unter den dort genannten Voraussetzungen (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB).
§ 8 Individuell erstellte Leistungen (AARI Standortbestimmung)
(1) Die AARI Standortbestimmung (Benchmark-Check) wird auf Anfrage individuell für die vom Auftraggeber benannte Gruppe nach dessen Vorgaben erstellt (Einzelanfertigung). Die Erstellung dauert in der Regel rund fünf (5) Werktage ab Auftragsbestätigung und Zahlungseingang.
(2) Der Auftraggeber beauftragt die individuelle Erstellung und verlangt ausdrücklich, dass mit ihr vor Ablauf etwaiger Fristen begonnen wird.
(3) Vor Beginn der Erstellung kann der Auftrag kostenfrei storniert werden. Nach Beginn der Erstellung ist eine Stornierung mit vollständiger Erstattung ausgeschlossen; beendet der Auftraggeber den Vertrag nach Erstellungsbeginn, schuldet er die Vergütung für die bereits erbrachte Leistung, und bereits geleistete Zahlungen werden insoweit nicht erstattet (§ 648 BGB entsprechend). Mit vollständiger Bereitstellung des fertigen Benchmark-Checks ist die Leistung erbracht; eine Erstattung ist danach ausgeschlossen.
(4) Soweit ein Auftraggeber im Einzelfall ausnahmsweise Verbraucher (§ 13 BGB) ist, erlischt ein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung nach § 356 Abs. 5 BGB, sofern er dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat; widerruft er vor vollständiger Erbringung, schuldet er Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung (§ 357a BGB).
§ 9 Gewährleistung & Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt. Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Auftraggeber hat die bereitgestellte Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB); andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
Mängelansprüche bestehen zunächst im Wege der Nacherfüllung durch Bereitstellung einer korrigierten Fassung. Die in den Reports enthaltenen Analysen, Einschätzungen und Prognosen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Daten; eine hiervon abweichende Markt- oder Geschäftsentwicklung sowie als solche gekennzeichnete Datenlücken stellen keinen Mangel dar. Unberührt bleibt die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und für übernommene Garantien.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die im Report enthaltenen Analysen und Empfehlungen dienen als Entscheidungsgrundlage. Die Verantwortung für hierauf gestützte geschäftliche Entscheidungen liegt beim Auftraggeber; eine Garantie für bestimmte Geschäftsergebnisse wird nicht übernommen.
§ 11 Nutzungsrechte
Die Reports sowie der AARI-Index sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur internen Nutzung im eigenen Unternehmen bzw. der eigenen Unternehmensgruppe. Interne Kopien und Ausdrucke für den eigenen Gebrauch sind zulässig.
Die Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung zur Verbreitung oder Bereitstellung an Dritte — insbesondere an Wettbewerber — ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt. Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters (Marktoberdorf) als Gerichtsstand vereinbart (§ 38 Abs. 1 ZPO).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.